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Zucht
Seit der Aufhebung der Psittakose-Verordnung ist eine Zuchtgenehmigung für die Wellensittichzucht nicht mehr nötig. Demzufolge existiert für Wellensittiche und andere Sittiche, die nicht nach Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung gekennzeichnet werden müssen, auch keine Beringungspflicht mehr. Diese Kategorie stellt Informationen bzgl. der Aufhebung der Psittakose-Verordnung und der nun möglichen Kennzeichnung dar.